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   OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48439
OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16 (https://dejure.org/2016,48439)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.12.2016 - 6 U 113/16 (https://dejure.org/2016,48439)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 6 U 113/16 (https://dejure.org/2016,48439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 816 Abs 1 S 1 BGB, § 929 S 1 BGB, § 932 Abs 1 S 1 BGB, § 932 Abs 2 BGB
    Eigentumserwerb: Gutgläubiger Erwerb von Baumaschinen neueren Baujahrs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs einer Baumaschine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs einer Baumaschine

  • rechtsportal.de

    BGB § 932 Abs. 1 ; BGB § 932 Abs. 2
    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs einer Baumaschine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumaschinen werden fremdfinanziert: Erkundigungspflicht des Käufers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erkundigungspflicht des Käufers einer geleasten Baumaschine

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    a) Unter grober Fahrlässigkeit wird im Allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 9. Februar 2005 - VIII ZR 82/03, NJW 2005, 1365 Rdnr. 15 m.w.Nachw.; diese und die folgenden Entscheidungen jeweils zitiert nach juris).

    aa) Allerdings ist der Beklagten ein grob fahrlässiges Verhalten nicht deshalb vorzuwerfen, weil sie sich von der ...[D] GmbH nicht eine Zulassungsbescheinigung Teil II hat vorlegen lassen, die bei Kraftfahrzeugen den Eigentümer oder sonst dinglich am Kraftfahrzeug Berechtigten vor Verfügungen Nichtberechtigter schützen soll (vgl. zum Kraftfahrzeugbrief BGH, Urteil vom 9. Februar 2005, aaO, Rdnr. 16).

    Deshalb musste sich bezüglich des LKW für die Beklagte aufdrängen, dass die ...[D] GmbH nicht Eigentümerin war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Februar 2005 - VIII ZR 82/03, NJW 2005, 1365 Rdnr. 16).

  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 66/71

    Abschluss eines Kauf-Mietvertrages über zwei neue Magirus Kipper und einen neuen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    Eine solche Erkundigungspflicht obliegt dem Erwerber aber dann, wenn die Umstände den Verdacht nahelegen, dass der Verkäufer veräußert, obwohl er (noch) kein Eigentum an der Sache erworben hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1972 - VIII ZR 66/71, WM 1973, 38 Rdnr. 8; Urteile vom 5. Februar 1975 und vom 5. Juli 1978, jeweils aaO).

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, wie es zu der Veräußerung gekommen ist, wie die dabei beteiligten Personen sich verhalten haben, der Zustand des Kaufgegenstandes, der ausgehandelte Preis, der Zeitpunkt des Verkaufs - zum Beispiel in der Hochsaison - und die Motivierung des Verkaufs (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1972, aaO, Rdnr. 8 und 10); auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten oder die verkehrsübliche Möglichkeit des Bestehens von Dritteigentum sind zu berücksichtigen (vgl.

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte, der zur Durchsetzung seiner Rechte auf die Auskunft angewiesen ist, in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - XII ZB 201/13, NJW 2014, 2571 Rdnr. 13 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    Dabei ist anerkannt, dass eine allgemeine Nachforschungspflicht bei Dritten als Voraussetzung für einen gutgläubigen Eigentumserwerb nicht besteht (BGH, Urteil vom 5. Februar 1975 - VIII ZR 151/73, NJW 1975, 735 Rdnr. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    vom 13. Juni 1985 - I ZR 35/83, BGHZ 95, 285 Rdnr. 15; MünchKommBGB/Krüger, 7. Aufl., § 259 Rdnr. 6, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 180/77

    Beschränkung der Zulassung der Revision - Wirksamkeit eines in

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    Für den Erwerber muss also auch bei nur durchschnittlichem Merk- und Erkenntnisvermögen ohne besonders hohe Aufmerksamkeit und besonders gründliche Überlegung zu erkennen gewesen sein, dass die Verkaufssache dem Verkäufer nicht gehörte (BGH, Urteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 180/77, WM 1978, 1208 Rdnr. 21).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1998 - 11 U 36/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    Dabei ist anerkannt, dass beim Erwerb hochwertiger Investitions- oder Konsumgüter vom Händler oder Endabnehmer mit dem üblicherweise vereinbarten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten bzw. mit einer Sicherungsübereignung zu rechnen ist, wenn der Erwerb innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer erfolgt (Palandt/Bassenge, aaO, Rdnr. 12; MünchKommBGB/Oechsler, BGB, 7. Aufl., § 932 Rdnr. 58 m.w.Nachw.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 615 Rdnr. 49 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 9. April 2010 - 8 U 1007/09, Urteilsumdruck Seite 5/6, GA 60 ff.).
  • EGMR, 26.07.2012 - 703/05

    KHARUK AND OTHERS v. UKRAINE

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16
    Dabei ist anerkannt, dass beim Erwerb hochwertiger Investitions- oder Konsumgüter vom Händler oder Endabnehmer mit dem üblicherweise vereinbarten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten bzw. mit einer Sicherungsübereignung zu rechnen ist, wenn der Erwerb innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer erfolgt (Palandt/Bassenge, aaO, Rdnr. 12; MünchKommBGB/Oechsler, BGB, 7. Aufl., § 932 Rdnr. 58 m.w.Nachw.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 615 Rdnr. 49 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 9. April 2010 - 8 U 1007/09, Urteilsumdruck Seite 5/6, GA 60 ff.).
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